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Aktuelle Informationen zum Dieselskandal

Inoxcar Auspuff
2019-03-05 08:30:00 / Auspuffentwicklung / Kommentare 0

Kaum etwas hat den deutschen Autofahrer in den letzten Jahren so sehr mitgenommen wie der Dieselskandal, der zunächst bei Volkswagen aufgedeckt wurde und sich schon bald auf andere Marken ausweitete. Geschädigte Verbraucher können sich nun immerhin Hoffnung auf Entschädigung machen.

Bundesgerichtshof stärkt Rechte der Dieselbesitzer

Am 22. Februar 2019 konnten Dieselbesitzer erstmals erleichtert aufatmen. Der Bundesgerichtshof entschied in einem Beschluss, dass es sich bei der unzulässigen Abschalteinrichtung bei Volkswagen um einen Sachmangel handelt. Damit haben Kunden das Recht auf einen mangelfreien Ersatz. Begründet wurde die Feststellung damit, dass aufgrund dieses Mangels die Gefahr einer Betriebsuntersagung bestehe. Für Dieselfahrer, die sich einer Musterklagen angeschlossen haben, steigt somit die Hoffnung auf eine Entschädigung im VW Dieselskandal.

Dieselfahrer fühlen sich gleich mehrfach von der Marke Volkswagen betrogen: Zum einen durch den Wertverlust ihres Autos und zum anderen durch mögliche Steuererhöhungen, weil der Wagen mehr Schadstoffe ausstößt als eigentlich geplant. Dazu kommen ausgerechnet jetzt die in immer mehr Städten angekündigten Dieselfahrverbote, die den eigenen Diesel je nach Wohnort oder Arbeitsplatz unbrauchbar machen. Ziel der Sammelklagen ist zunächst die Feststellung, ob Volkswagen dazu verpflichtet ist, Schadensersatz zu leisten und wenn ja, in welcher Höhe. Im Idealfall muss das Unternehmen den Kaufpreis zurückgegebener Dieselfahrzeuge komplett erstatten. In den USA, wo vergleichbare Sammelklagen bereits Erfolg hatten, erhielten Kunden im Schnitt eine Entschädigung von 10.000 US-Dollar zusätzlich zur Umrüstung ihrer Fahrzeuge.

Dieselfahrverbote 2019: Was kommt, was nicht?

Die Berichterstattung zu den diversen Dieselfahrverboten 2019 ist ausgesprochen verwirrend. Manche bereits angekündigten Verbote wurden wieder abgesagt, darunter in der rheinischen Millionenstadt Köln: Hier hatte das Bundesland Nordrhein-Westfalen Berufung eingelegt. Eine endgültige Entscheidung will das Oberverwaltungsgericht Münster im August fällen. Kein Erbarmen für Dieselfahrer gab es in Stuttgart: Hier trat am 1.Januar das erste große Dieselfahrverbot in Kraft, das jedoch nur für die Norm 4 und schlechter gilt. In der Hauptstadt Berlin sollen ab Juni insgesamt elf ausgewählte Strecken für Diesel mit EU-Norm 5 und schlechter gesperrt werden. Nicht betroffen ist bislang die Stadtautobahn A100, die die Deutsche Umwelthilfe ebenfalls gerne für Diesel gesperrt hätte. Der Senat hielt dies jedoch trotz überschrittener Messwerte für sehr unwahrscheinlich. Allerdings ist auch die Deutsche Umwelthilfe selbst, die die Fahrverbote vor Gericht erstritt, nicht unumstritten. Vor allem mit Abmahnungen gegen Autohändler selbst für kleinste Vergehen, machte sich die Organisation verdächtig, nicht immer das Beste für den Menschen zu wollen.

Bild: ©istock.com/kaptnali

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